- Frau
Karin S v e t e, Sonnenhöhe 15, 01936 Neukirch-Weißbach,
wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Bautzen am 28. Februar
2002 (Az.: E371-5/2001) aufgrund des Art. 1 § 1 Abs. 1 Z. 1 RBerG
die Erlaubnis erteilt, geschäftsmäßig als Rentenberaterin,
beschränkt auf das Gebiet der Pflegeversicherung tätig zu
werden. Geschäftssitz ist Sonnenhöhe 15, 01936 Neukirch-Weißach.
- Gemäß
§ 1 Abs. 1 der 1. Verordnung zur Ausführung des RBerG wird
Frau Karin Svete die Erlaubnis erteilt, in
Kurt-Schumacher-Str. 69/1, 72762 Reutlingen
eine Zweigniederlassung zu unterhalten.
- Für
die Erteilung der Erlaubnis wird eine Gebühr von 30,- Eur festgesetzt
(Gebührenverzeichnis Nr. 3, Anl. zu § 2 Abs. 1 JVKostO i.V.m.
§ 1 LJKG).
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