Leistungen
Ersteinstufung und Höherstufung
Im Rahmen eines Hausbesuches prüfe ich ob und welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen zustehen. Ich erstelle für Sie eine mehrseitige Hilfebedarfsermittlung und beantrage für den Pflegebedürftigen die jeweilige Leistung (Ersteinstufung bzw. Höherstufung) bei der zuständigen Pflegeversicherung. Bei der Begutachtung durch den MDK/Medicproof (privat Vers.) bin ich natürlich anwesend und werde Sie entsprechend bei den offenen Fragen beraten und vertreten. Pflegebedürftige mit fortschreitendem Krankheitsbild sollten in angemessen Abständen den tatsächlichen täglichen Hilfebedarf kontrollieren um bei Bedarf die Leistungen bei der Pflegekasse anzupassen.


Vertretung im Widerspruchsverfahren
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten oder die bewilligten Leistungen nicht Ihrem tatsächlichen Hilfebedarf entsprechen, dann haben Sie die Möglichkeit binnen eines Monats einen Widerspruch einzulegen. Durch meine Zulassung als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin im Teilgebiet der Pflegeversicherung bin ich berechtigt Sie rechtlich zu beraten und in Sachen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu vertreten. Bei einem Hausbesuch prüfe ich, ob es für einen Widerspruch eine berechtigte Grundlage gibt. Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg reiche ich den Widerspruch nebst einer umfangreichen Begründung für Sie bei der Pflegekasse ein. Bei der Nachbegutachtung durch den MDK/Medicproof (privat Vers.) bin ich natürlich anwesend und werde Sie bei Ihren offenen Fragen beraten und vertreten.
Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren
Rückblickend auf mein Arbeitsleben bei Sans Souci kann ich Sie beruhigen: die Anzahl der Klageverfahren ist überschaubar. Dennoch musste der eine oder andere Mandant mit mir diesen Weg gehen, um seine rechtsmäßigen Ansprüche von der Pflegekasse zu erhalten. Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, dann beantragt man einen Widerspruchsbescheid mit dem Rechtsmittel der Klage. Durch meine Zulassung als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin im Teilgebiet der Pflegeversicherung bin ich berechtigt Sie rechtlich zu beraten und in Sachen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu vertreten. Bei einem Hausbesuch prüfe ich, ob es für eine Klage eine berechtigte Grundlage gibt. Anschließend reiche ich die Klage beim zuständigen Sozialgericht für Sie ein und leite natürlich das anschließende Klageverfahren.

